Grundlage für die Jagdausübung in der Schweiz ist das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG). Dieses Gesetz bezweckt:

  • Die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten,
  • Die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen,
  • Eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten,
  • Bedrohte Tierarten zu schützen.

Die Jagdausübung ist in den kantonalen Jagdgesetzen geregelt. Diese nehmen auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht und legen im Wesentlichen fest:

  • Ausbildung der Jäger (Jagdfähigkeit)
  • Jagdberechtigung
  • Jagdbare Arten
  • Jagdzeiten
  • Waffen, Munition und weitere Hilfsmittel
  • Ausbildung und Einsatz von Hunden