Grundlage für die Jagdausübung in der Schweiz ist das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG). Dieses Gesetz bezweckt:
- Die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten,
- Die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen,
- Eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten,
- Bedrohte Tierarten zu schützen.
Die Jagdausübung ist in den kantonalen Jagdgesetzen geregelt. Diese nehmen auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht und legen im Wesentlichen fest:
- Ausbildung der Jäger (Jagdfähigkeit)
- Jagdberechtigung
- Jagdbare Arten
- Jagdzeiten
- Waffen, Munition und weitere Hilfsmittel
- Ausbildung und Einsatz von Hunden
